Gefundene Tiere
Haben Sie einen entlaufenen Hund oder eine vermisste Katze entdeckt?
Vorgehen bei Hunden
- Benachrichtigen Sie die Meldestelle der Polizei:
041 819 29 29
FinderInnen sind verpflichtet, das Tier zu melden und zu versorgen bis es an eine geeignete Einrichtung verwiesen werden kann. - Versuchen Sie zuerst einzuschätzen, in welchem Gemütszustand das Tier sich befindet (Entspannt, ängstlich, aggressiv, …). Nähern Sie sich dem Tier langsam von der Seite und sprechen Sie ruhig. Mit einer Leine, Transportbox oder ähnlichem versuchen Sie es einzufangen. Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr bei aggressivem Verhalten oder in unsicherem Gelände.
- Im Tierheim Burg können Sie das Tier während den Öffnungszeiten abgeben. Dort wird es versorgt und alles weitere organisiert.
Vorgehen bei Katzen
- Versuchen Sie zuerst einzuschätzen, in welchem Gemütszustand die Katze sich befindet (Entspannt, ängstlich, aggressiv, …). Nähern Sie sich dem Tier langsam von der Seite und sprechen Sie ruhig. Mit einer Transportbox oder ähnlichem versuchen Sie es einzufangen. Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr bei aggressivem Verhalten oder in unsicherem Gelände.
- Wenn das Tier verletz ist: wenden Sie sich an einen Tierarzt in der Umgebung und bringen sie das Tier vorbei oder wenden sie sich an die Meldestelle der Polizei. Diese kann die Tierrettung zum Transport aufbieten, wenn nötig.
- Wenn das Tier gesund ist: Versuchen Sie zu klären, ob das Tier z.B. in der Nachbarschaft vermisst/bekannt ist. Prüfen Sie auf der Webseite https://www.stmz.ch/de/, ob die Katze als vermisst gemeldet ist.
- Bringen Sie das Tier zu einem Tierarzt, um festzustellen, ob ein Chip vorhanden ist und damit der Besitzer ausfindig gemacht werden kann.
- Falls das Tier niemanden gehört, kann das Tier im Tierheim Burg untergebracht werden.
- Sollte es keine Möglichkeit für den Transport des Tieres geben, muss die Meldestelle der Polizei benachrichtigt werden. Diese kann die Tierrettung aufbieten.
- Im Tierheim Burg können Sie es nach Vereinbarung (041 810 34 44) abgeben. Dort wird es versorgt und alles weitere organisiert.
- FinderInnen sind verpflichtet, das Tier zu melden und zu versorgen bis es an eine geeignete Einrichtung verwiesen werden kann.