Erbschaften und Legate
Möchten Sie über Ihr Leben hinaus etwas Bestehendes hinterlassen oder aus Dankbarkeit etwas zurückgeben? Mit einer Erbschaft oder einem Legat an den Tierschutzverein Schwyz ermöglichen sie das Weiterbestehen unseres Tierheim Burgs- Zum Wohl der Tiere. Für einen Verein wie den unseren, sind Beiträge aus Erbschaften überlebenswichtig. Als gemeinnütziger Verein sind wir steuerbefreit, sodass ihr Beitrag vollumfänglich den Tieren zugutekommt.
Mit einem Legat/ Vermächtnis vermachen Sie einer bestimmten Person oder Institution eine vorbestimmte Summe oder Gegenstände ihrer Wahl. Die nicht pflichtteilgeschützten Vermögensanteile werden damit zugeteilt, wobei die Institution nicht Teil der Erbengemeinschaft wird. Der Verein muss schriftlich mit dem gewählten Betrag in Ihrem Testament festgehalten werden.
Mit einer Erbschaft hinterlassen Sie einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses. Die Begünstigte kann Alleinerbin oder Mitglied der Erbengemeinschaft sein. Dazu führen Sie die Person oder gemeinnützige Institution mit Namen und Adresse im Testament auf.